
Ein Kapitel zur fiskalischen Krise, das Einnahmen als Waffe behandelt: Steuerzahler segmentieren, Barzahlung erzwingen, Erlasse/Remissionen verweigern und außerordentliche Abschöpfung nur einmal durchsetzen—damit die Staatskasse Armee und Diplomatie am Leben hält. Leitendes Ziel der Erhebung ist Liquidität, nicht moralische Appelle. Wirtschaftliche Akteure werden nach Hinterziehungsrisiko klassifiziert (hohe Wertdichte, Mobilität, Informalität). Gestufte kara und bhāga machen aus Lebensgrundlagen berechenbare Verpflichtungen. Hiraṇyakara priorisiert Münzgeld, um Leckagen bei Naturalabgaben zu verhindern und die Mobilisierung zu beschleunigen. Nichtgewährung von Erlassen verhindert Präzedenzfälle und stabilisiert Compliance-Erwartungen. Staatsagenten—einschließlich sozial überzeugender Emissäre—zielen auf schwer zu besteuernde Bargeldnischen. Außerordentliche Entnahme sollte am besten einmalig (sakṛd eva) erfolgen, um Gegenreaktionen zu mindern. Eine gestärkte Kośa trägt unmittelbar Daṇḍa und die Außenstrategie des Vijigīṣu.
Sutra 1
कोशमकोशः प्रत्युत्पन्नार्थकृच्छ्रः संगृह्णीयात् ॥ कZ_०५.२.०१ ॥
Wenn die Staatskasse erschöpft ist und eine dringende Finanzkrise entsteht, soll er eine außerordentliche Einziehung (zur Wiederauffüllung der Mittel) vornehmen.
Sutra 2
जनपदं महान्तमल्पप्रमाणं वादेवमातृकं प्रभूतधान्यं धान्यस्यांशं तृतीयं चतुर्थं वा याचेत यथासारं मध्यमवरं वा ॥ कZ_०५.२.०२ ॥
Aus einem großen oder auch kleinen Bezirk, der «devamātṛka» (regenabhängig) ist, aber reich an Getreide, kann er je nach Leistungsfähigkeit einen Anteil des Getreides — ein Drittel oder ein Viertel — zu einem mittleren oder niedrigeren Satz anfordern/einziehen.
Sutra 3
दुर्गसेतुकर्मवणिक्पथशून्यनिवेशखनिद्रव्यहस्तिवनकर्मोपकारिणं प्रत्यन्तमल्पप्रमाणं वा न याचेत ॥ कZ_०५.२.०३ ॥
Er soll nicht aus einer Grenzregion (oder einer kleinen Einheit) einziehen, die für Festungs- und Brücken-/Dammarbeiten, für Handelswege und Siedlungen, für Bergwerke und Materialien sowie für Elefantenwald-Operationen und damit verbundene Staatsdienste benötigt wird.
Sutra 4
धान्यपशुहिरण्यादि निविशमानाय दद्यात् ॥ कZ_०५.२.०४ ॥
Wer sich ansiedelt (in einem neuen oder dünn besiedelten Gebiet), dem soll er Getreide, Vieh, Gold und ähnliche Unterstützung gewähren.
Sutra 5
चतुर्थमंशं धान्यानां बीजभक्तशुद्धं च हिरण्येन क्रीणीयात् ॥ कZ_०५.२.०५ ॥
Er soll gegen Bargeld ein Viertel des Getreides kaufen und dabei sicherstellen, dass es um Saatgut und Subsistenzrationen bereinigt ist (d. h. nichts nehmen, was für Aussaat und grundlegenden Unterhalt benötigt wird).
Sutra 6
अरण्यजातं श्रोत्रियस्वं च परिहरेत् ॥ कZ_०५.२.०६ ॥
Er soll Waldprodukte sowie das Eigentum der Śrotriyas (gelehrte brahmanische Haushaltsvorstände mit geschützten Besitzungen) ausnehmen.
Sutra 7
तदप्यनुग्रहेण क्रीणीयात् ॥ कZ_०५.२.०७ ॥
Selbst dies (also sonst ausgenommene Dinge) soll er nur durch Gunst/Beistand erwerben — durch einvernehmlichen Kauf, nicht durch Zwang.
Sutra 8
तस्याकरणे वा समाहर्तृपुरुषा ग्रीष्मे कर्षकाणामुद्वापं कारयेयुः ॥ कZ_०५.२.०८ ॥
Wenn sie dies nicht tun, sollen die Leute des Einnehmers (samāhartṛ) im Sommer veranlassen, dass die Felder der Bauern besät/in Kultur genommen werden (die Aussaat in ihrem Namen durchführen).
Sutra 9
प्रमादावस्कन्नस्यात्ययं द्विगुणमुदाहरन्तो बीजकाले बीजलेख्यं कुर्युः ॥ कZ_०५.२.०९ ॥
Für durch Fahrlässigkeit verursachten Verlust sollen sie die Entschädigung doppelt ansetzen; und zur Saatzeit sollen sie ein Saatgutregister/Saatgutkonto führen.
Sutra 10
निष्पन्ने हरितपक्वादानं वारयेयुः अन्यत्र शाककटभङ्गमुष्टिभ्यां देवपितृपूजादानार्थं गवार्थं वा ॥ कZ_०५.२.१० ॥
Sobald die Ernte angesetzt hat, sollen sie die Entnahme grüner oder reifer Erzeugnisse verhindern; außer (in kleinen Mengen wie) Gemüse, abgebrochene Ähren/Nachlese und Handvoll—genommen für Opfergaben an Götter und Ahnen, für Almosen oder für Rinder (Kühe).
Sutra 11
भिक्षुकग्रामभृतकार्थं च राशिमूलं परिहरेयुः ॥ कZ_०५.२.११ ॥
Und sie sollen (vom Ertrag) am Dreschplatz/am Fuß des Haufens einen Vorrat für Bettelmönche, Dörfer und Lohnarbeiter zurücklegen.
Sutra 12
स्वसस्यापहारिणः प्रतिपातोऽष्टगुणः ॥ कZ_०५.२.१२ ॥
Wer seine eigene Ernte stiehlt (d. h. die festgesetzten Abgaben durch heimliches Wegschaffen umgeht), hat eine achtfache Strafe/Erstattung zu leisten.
Sutra 13
परसस्यापहारिणः पञ्चाशद्गुणः सीतात्ययः स्ववर्गस्य बाह्यस्य तु वधः ॥ कZ_०५.२.१३ ॥
Wer die Ernte eines anderen stiehlt, wird fünfzigfach bestraft; dies ist ein Vergehen gegen die «Sītā» (staatliche landwirtschaftliche Einnahme/Ernte). Gehört der Täter zur eigenen Gruppe, ist die Strafe anzuwenden; ist er jedoch ein Außenstehender, dann Hinrichtung.
Sutra 14
चतुर्थमंशं धान्यानां षष्ठं वन्यानां तूललाक्षाक्षौमवल्ककार्पासरौमकौशेयकौषधगन्धपुष्पफलशाकपण्यानां काष्ठवेणुमांसवल्लूराणां च गृह्णीयुः दन्ताजिनस्यार्धम् ॥ कZ_०५.२.१४ ॥
Sie sollen ein Viertel des Getreides, ein Sechstel der Waldprodukte nehmen; ferner einen Anteil von Handelswaren wie Baumwolle, Lack, Leinen/Flachs, Bastfaser, Baumwolltextilien, Wolle, Seide, Arzneiwaren, Duftstoffe/Parfüms, Blumen, Früchte, Gemüse, Marktware, ebenso von Holz, Bambus, Fleisch und Trockenfleisch; und die Hälfte von Elfenbein und Häuten/Fellen.
Sutra 15
तदनिसृष्टं विक्रीणानस्य पूर्वः साहसदण्डः ॥ कZ_०५.२.१५ ॥
Wer etwas verkauft, das nicht freigegeben/autorisiert (zum Verkauf) ist, dem wird die erste (niedrigste) «sāhasa»-Geldstrafe (für gewaltsames/erzwungenes Unrecht) auferlegt.
Sutra 16
इति कर्षकेषु प्रणयः ॥ कZ_०५.२.१६ ॥
So lautet die (staatliche) Politik bzw. das Regelwerk in Bezug auf die Bewirtschafter (Landwirte).
Sutra 17
सुवर्णरजतवज्रमणिमुक्ताप्रवालाश्वहस्तिपण्याः पञ्चाशत्कराः ॥ कZ_०५.२.१७ ॥
Waren aus Gold, Silber, Diamanten, Edelsteinen, Perlen, Korallen, Pferden und Elefanten sind mit einem Zoll von fünfzig (kara) zu belegen.
Sutra 18
॥ कZ_०५.२.१८ ॥
Händler mit Garn, Stoff, Kupfer, vṛtta (Metallwaren/münzbezogene Güter), kāṃsa (Glockenmetall), Duftstoffen, Arzneien und Alkohol haben eine Steuer/Abgabe von vierzig (Einheiten) zu entrichten.
Sutra 19
धान्यरसलोहपण्याः शकटव्यवहारिणश्च त्रिंशत्कराः ॥ कZ_०५.२.१९ ॥
Händler mit Getreide, «rasa» (verarbeitete Flüssigkeiten/Säfte) und Metallen sowie diejenigen, die Handel mittels Transport auf Wagen betreiben, haben eine Abgabe/Steuer von dreißig (Einheiten) zu entrichten.
Sutra 20
काचव्यवहारिणो महाकारवश्च विंशतिकराः ॥ कZ_०५.२.२० ॥
Glashändler und größere Handwerker/Kunsthandwerker haben eine Abgabe/Steuer von zwanzig (Einheiten) zu entrichten.
Sutra 21
क्षुद्रकारवो बन्धकीपोषकाश्च दशकराः ॥ कZ_०५.२.२१ ॥
Kleinere Handwerker und diejenigen, die «bandhakī» (schuldgebundene Abhängige/verpfändete Personen) unterhalten, haben eine Abgabe/Steuer von zehn (Einheiten) zu entrichten.
Sutra 22
काष्ठवेणुपाषाणमृद्भाण्डपक्वान्नहरितपण्याः पञ्चकराः ॥ कZ_०५.२.२२ ॥
Händler mit Holz, Bambus, Stein, irdenen Gefäßen, gekochten Speisen und grünen Erzeugnissen (frischem Gemüse) haben eine Abgabe/Steuer von fünf (Einheiten) zu entrichten.
Sutra 23
कुशीलवा रूपाजीवाश्च वेतनार्धं दद्युः ॥ कZ_०५.२.२३ ॥
Schauspieler/Darsteller und diejenigen, die ihren Lebensunterhalt durch «rūpa» (Zurschaustellung/Erscheinung – darstellende bzw. showbasierte Arbeit) verdienen, sollen die Hälfte ihres Einkommens (als Abgabe) abführen.
Sutra 24
हिरण्यकरं कर्मण्यानाहारयेयुः न चैषां कंचिदपराधं परिहरेयुः ॥ कZ_०५.२.२४ ॥
Man soll sie dazu anhalten, im Verlauf ihrer Arbeit die Geldabgabe einzubringen; und kein von ihnen begangenes Vergehen darf übersehen werden.
Sutra 25
ते ह्यपरिगृहीतमभिनीय विक्रीणीरन् ॥ कZ_०५.२.२५ ॥
Denn sie würden (Waren), die nicht ordnungsgemäß in Verwahrung genommen/registriert wurden, einbringen und verkaufen.
Sutra 26
इति व्यवहारिषु प्रणयः ॥ कZ_०५.२.२६ ॥
So lautet die vorgeschriebene Regelung (praṇaya) hinsichtlich der Händler/Marktbetreiber (vyavahārin).
Sutra 27
कुक्कुटसूकरमर्धं दद्यात्क्षुद्रपशवः षड्भागं गोमहिषाश्वतरखरोष्ट्राश्च दशभागम् ॥ कZ_०५.२.२७ ॥
Für Geflügel und Schweine soll man die Hälfte geben; für Kleinvieh ein Sechstel; und für Kühe, Büffel, Maultiere, Esel und Kamele ein Zehntel.
Sutra 28
बन्धकीपोषका राजप्रेष्याभिः परमरूपयौवनाभिः कोशं संहरेयुः ॥ कZ_०५.२.२८ ॥
Weibliche Agentinnen, die als Betreuerinnen/Verwalterinnen von Kurtisanen (oder verpfändeten Frauen) fungieren, sollen durch königliche weibliche Gesandte von außergewöhnlicher Schönheit und Jugend Gelder in die Schatzkammer einziehen.
Sutra 29
इति योनिपोषकेषु प्रणयः ॥ कZ_०५.२.२९ ॥
So ist die Methode der „versöhnlichen Einwirkung“ (praṇaya) gegenüber den yonipoṣaka (denjenigen, die Frauen unterhalten/beschaffen) anzuwenden.
Sutra 30
सकृदेव न द्विः प्रयोज्यः ॥ कZ_०५.२.३० ॥
Es soll nur einmal angewandt werden, nicht ein zweites Mal.
Sutra 31
तस्याकरणे वा समाहर्ता कार्यमपदिश्य पौरजानपदान्भिक्षेत ॥ कZ_०५.२.३१ ॥
Wenn dies nicht geschieht, soll der General-Einnehmer (samāhartṛ) unter Hinweis auf eine öffentliche Notwendigkeit Beiträge von Stadt- und Landbevölkerung (paura-jānapada) erbitten.
Sutra 32
योगपुरुषाश्चात्र पूर्वमतिमात्रं दद्युः ॥ कZ_०५.२.३२ ॥
Hier sollen die eingeschleusten Agenten (yogapuruṣa) zunächst nur einen kleinen, vorläufigen Betrag als Zeichen geben.
Sutra 33
एतेन प्रदेशेन राजा पौरजानपदान्भिक्षेत ॥ कZ_०५.२.३३ ॥
Nach demselben Verfahren soll der König Beiträge von Stadt- und Landbevölkerung erbitten.
Sutra 34
कापटिकाश्चैनानल्पं प्रयच्छतः कुत्सयेयुः ॥ कZ_०५.२.३४ ॥
Und betrügerische Personen (kāpaṭika) sollen diejenigen beschämen/anprangern, die zu wenig geben.
Sutra 35
सारतो वा हिरण्यमाढ्यान्याचेत यथोपकारं वा स्ववशा वा यदुपहरेयुः ॥ कZ_०५.२.३५ ॥
Er soll von den Reichen Gold erbitten, entweder ganz (in erheblichem Umfang) oder im Verhältnis zu den empfangenen Vorteilen; oder, nachdem er sie unter seinen Einfluss gebracht hat, alles nehmen, was man ihnen abzugewinnen vermag.
Sutra 36
स्थानच्छत्रवेष्टनविभूषाश्चैषां हिरण्येन प्रयच्छेत् ॥ कZ_०५.२.३६ ॥
Als Gegenleistung soll er ihnen Ämter/Positionen, Ehren (Schirm), zeremonielle Auszeichnungen und Schmuck gewähren — mit Geld erworben.
Sutra 37
पाषण्डसंघद्रव्यमश्रोत्रियोपभोग्यं देवद्रव्यं वा कृत्यकराः प्रेतस्य दग्धगृहस्य वा हस्ते न्यस्तमित्युपहरेयुः ॥ कZ_०५.२.३७ ॥
Beauftragte Operative sollen, unter dem Vorwand, es sei ihnen anvertraut worden, das Vermögen von Kollektiven häretischer Sekten, Reichtum, den Unbefugte (aśrotriya) genießen, oder Tempel-/Göttergut an sich nehmen; ebenso das Vermögen eines Verstorbenen oder eines abgebrannten Hauses.
Sutra 38
देवताध्यक्षो दुर्गराष्ट्रदेवतानां यथास्वमेकस्थं कोशं कुर्यात्तथैव चोपहरेत् ॥ कZ_०५.२.३८ ॥
Der Aufseher über die Gottheiten soll für die Gottheiten der Festung und des Landes gemäß ihren jeweiligen Zuteilungen eine zusammengefasste (an einem Ort befindliche) Schatzkasse einrichten; und ebenso soll er daraus entnehmen/abschöpfen.
Sutra 39
दैवतचैत्यं सिद्धपुण्यस्थानमौपपादिकं वा रात्राव् उत्थाप्य यात्रासमाजाभ्यामाजीवेत् ॥ कZ_०५.२.३९ ॥
Indem er nachts einen göttlichen Schrein, eine „bewährte“ heilige Verdienststätte oder einen künstlich hergerichteten heiligen Ort errichtet, soll er seinen Lebensunterhalt (Erlöse) durch Prozessionen und öffentliche Versammlungen bestreiten.
Sutra 40
चैत्योपवनवृक्षेण वा देवताभिगमनमनार्तवपुष्पफलयुक्तेन ख्यापयेत् ॥ कZ_०५.२.४० ॥
Oder er soll mittels eines Baumes im Hain des Schreins, der außerhalb der Saison Blüten und Früchte trägt, bekannt machen, die Gottheit habe „einen Besuch gemacht/ sei erschienen“.
Sutra 41
मनुष्यकरं वा वृक्षे रक्षोभयं प्ररूपयित्वा सिद्धव्यञ्जनाः पौरजानपदानां हिरण्येन प्रतिकुर्युः ॥ कZ_०५.२.४१ ॥
Oder indem er eine Menschenhand an einen Baum anbringt (aufhängt), um eine „Dämonengefahr“ darzustellen, sollen die als vollendete Wundertäter auftretenden Agenten von Stadt- und Landbewohnern Gold als Gegenleistung für Abwehrmaßnahmen erlangen.
Sutra 42
सुरुङ्गायुक्ते वा कूपे नागमनियतशिरस्कं हिरण्योपहारेण दर्शयेत् ॥ कZ_०५.२.४२ ॥
Oder in einem mit einem Tunnel versehenen Brunnen soll er einen „Nāga“ vorführen, dessen Kopf unvorhersehbar erscheint, im Zusammenhang mit der Darbringung von Gold.
Sutra 43
नागप्रतिमायामन्तश्छन्नायां चैत्यच्छिद्रे वल्मीकच्छिद्रे वा सर्पदर्शनमाहारेण प्रतिबद्धसंज्ञं कृत्वा श्रद्दधानानां दर्शयेत् ॥ कZ_०५.२.४३ ॥
Mit einer im Inneren verborgenen Nāga-Nachbildung soll er an einer Öffnung des Schreins oder an einem Loch im Ameisenhügel das Erscheinen einer Schlange arrangieren, indem er sie durch Futterreize konditioniert, und sie den Leichtgläubigen vorführen.
Sutra 44
अश्रद्दधानानामाचमनप्रोक्षणेषु रसमुपचार्य देवताभिशापं ब्रूयात् अभित्यक्तं वा दंशयित्वा ॥ कZ_०५.२.४४ ॥
Für diejenigen, die nicht glauben, soll er, indem er eine Substanz auf ihr Schluck- oder Sprengwasser aufträgt, den „Fluch der Gottheit“ verkünden; oder er soll sie von etwas, das auf sie angesetzt wurde, beißen lassen.
Sutra 45
योगदर्शनप्रतीकारेण वा कोशाभिसंहरणं कुर्यात् ॥ कZ_०५.२.४५ ॥
Oder er soll durch die Zurschaustellung yogischer Kräfte und das Anbieten von „Heilmitteln/Gegenmaßnahmen“ die Einziehung/Anhäufung für die Staatskasse durchführen.
Sutra 46
वैदेहकव्यञ्जनो वा प्रभूतपण्यान्तेवासी व्यवहरेत ॥ कZ_०५.२.४६ ॥
Oder ein Agent in der Rolle eines Vaidehaka (professioneller Händler/Finanzier) soll Geschäfte als ein im Hause wohnender Schüler/Pensionär mit reichlich Warenbestand tätigen.
Sutra 47
स यदा पण्यमूल्ये निक्षेपप्रयोगैरुपचितः स्यात्तदैनं रात्रौ मोषयेत् ॥ कZ_०५.२.४७ ॥
Wenn er durch den Einsatz von Einlage-/Anvertrauungsoperationen im Warenwert „aufgebaut“ (zur Anhäufung gebracht) worden ist, dann soll man ihn nachts berauben.
Sutra 58
तेन दोषेणेतरे पर्यादातव्याः ॥ कZ_०५.२.५८ ॥
Durch eben diesen Fehler sind auch die anderen einzubeziehen (zusammenzutreiben/mit zu belasten).
Sutra 59
सिद्धव्यञ्जनो वा दूष्यं जम्भकविद्याभिः प्रलोभयित्वा ब्रूयात् अक्षयहिरण्यं राजद्वारिकं स्त्रीहृदयमरिव्याधिकरमायुष्यं पुत्रीयं वा कर्म जानामि इति ॥ कZ_०५.२.५९ ॥
Oder ein als «vollendeter Adept» verkleideter Agent soll das verderbliche Ziel mit Zauberkünsten verführen und sagen: «Ich kenne ein Ritual für unerschöpfliches Gold, für Zugang am Königstor, für das Gewinnen von Frauenherzen, für das Überwältigen von Feinden, für die Verlängerung des Lebens oder für das Zeugen eines Sohnes.»
Sutra 60
प्रतिपन्नं चैत्यस्थाने रात्रौ प्रभूतसुरामांसगन्धमुपहारं कारयेत् ॥ कZ_०५.२.६० ॥
Und sobald er zugestimmt hat, soll nachts an einem Schreinort ein Opfer dargebracht werden, das stark nach Alkohol und Fleisch riecht.
Sutra 61
एकरूपं चात्र हिरण्यं पूर्वनिखातं प्रेताङ्गं प्रेतशिशुर्वा यत्र निहितः स्यात्ततो हिरण्यमस्य दर्शयेदत्यल्पमिति च ब्रूयात् ॥ कZ_०५.२.६१ ॥
Und dort soll zuvor Gold einheitlicher Art vergraben werden, an der Stelle, wo ein Leichenglied oder ein totes Kind niedergelegt wurde; von dort soll er dem Ziel das Gold zeigen und sagen: „Es ist viel zu wenig.“
Sutra 62
प्रभूतहिरण्यहेतोः पुनरुपहारः कर्तव्य इति स्वयमेवैतेन हिरण्येन श्वोभूते प्रभूतमौपहारिकं क्रीणीहि इति ॥ कZ_०५.२.६२ ॥
„Um reichlich Gold zu erlangen, muss eine weitere Opfergabe dargebracht werden“: daher soll man die Zielperson selbst (mit diesem Gold) für den nächsten Tag eine große Menge Opfermaterial kaufen lassen.
Sutra 63
स तेन हिरण्येनाउपहारिकक्रये गृह्येत ॥ कZ_०५.२.६३ ॥
Dann soll er festgenommen werden, während er mit diesem Gold das Opfermaterial kauft.
Sutra 64
मातृव्यञ्जनया वा पुत्रो मे त्वया हतः इत्यवकुपिता स्यात् ॥ कZ_०५.२.६४ ॥
Oder durch einen als Mutter verkleideten Agenten soll sie lautstark in Zorn geraten und sagen: „Du hast meinen Sohn getötet!“
Sutra 65
संसिद्धमेवास्य रात्रियागे वनयागे वनक्रीडायां वा प्रवृत्तायां तीक्ष्णा विशस्याभित्यक्तमतिनयेयुः ॥ कZ_०५.२.६५ ॥
Wenn er zu einem Nachtopfer, einem Waldopfer oder zu einem Waldvergnügen aufgebrochen ist, sollen entschlossene Agenten ihn töten und fortschaffen, als wäre er ausgesetzt worden.
Sutra 66
दूष्यस्य वा भृतकव्यञ्जनो वेतनहिरण्ये कूटरूपं प्रक्षिप्य प्ररूपयेत् ॥ कZ_०५.२.६६ ॥
Oder, im Fall einer bestechlichen Zielperson, soll ein als Lohnknecht verkleideter Agent Falschgeld in das Gold seines Lohns einschmuggeln und es dann (als Beweis) offenlegen.
Sutra 67
कर्मकरव्यञ्जनो वा गृहे कर्म कुर्वाणः स्तेनकूटरूपकारकोपकरणमुपनिदध्यात् चिकित्सकव्यञ्जनो वा गरमगदापदेशेन ॥ कZ_०५.२.६७ ॥
Oder ein Agent, als Hausbediensteter verkleidet, soll, während er im Haus arbeitet, Geräte für Diebstahl und Fälschung heimlich unterbringen; oder ein als Arzt verkleideter Agent (soll handeln) unter dem Vorwand, Gift als Arznei zu verabreichen.
Sutra 68
प्रत्यासन्नो वा दूष्यस्य सत्त्री प्रणिहितमभिषेकभाण्डममित्रशासनं च कापटिकमुखेनाचक्षीत कारणं च ब्रूयात् ॥ कZ_०५.२.६८ ॥
Eine weibliche Geheimagentin, die in die Nähe einer verdächtigen/belasteten Person gebracht wurde, soll—durch den Mund/die Vermittlung eines verkleideten Hochstaplers—ein untergeschobenes königliches Salbungsgefäß (d. h. einen Beweis, der auf Vorbereitungen zur Usurpation hindeutet) und eine angebliche Weisung des Feindes offenlegen und zudem eine plausible «Begründungs»-Erzählung dafür vortragen.
Sutra 69
एवं दूष्येष्वधार्मिकेषु च वर्तेत नेतरेषु ॥ कZ_०५.२.६९ ॥
So soll man nur gegenüber Befleckten und Unrechtschaffenen handeln — nicht gegenüber anderen.
Sutra 70
आत्मच्छेदभयादामं वर्जयेत्कोपकारकम् ॥ कZ_०५.२.७०च्द् ॥
Aus Furcht vor Selbstzerstörung soll man vermeiden, Unreifes zu nehmen—Handlungen, die Zorn hervorrufen.
A solvent kośa enables regular wages, provisioning, and security; predictable, graded rates reduce arbitrary extortion, stabilize markets, and sustain the army and public works without sudden confiscations.
This unit implies strict recovery: compulsory hiraṇyakara collection, denial of remissions (‘na… aparādhaṃ parihareyuḥ’), and coercive/secret enforcement against evasion (including seizure/sale of unregistered goods: ‘aparigṛhītam… vikrīṇīran’).