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Kapitel 3.18 behandelt Sprache als steuerbares Risiko: Es beziffert Beleidigungen, Verleumdung und Drohungen mit abgestuften Geldbußen und verlangt belastbare Beweise, um Fehden zu verhindern und die Stabilität des janapada zu schützen. Sprachdelikte werden als Auslöser öffentlicher Ordnungskrisen (Fehde, Fraktionsbildung, wirtschaftlicher Schaden) gerahmt, nicht als bloße Privatkränkung. Die Strafen sind als Tarif in paṇa festgelegt und werden nach Wahr/Falsch, Statushierarchie sowie geschützten Zielen/Bereichen skaliert. Der Ruf von Berufen und Regionen gilt als staatlich relevantes Kapital und bedarf rechtlichen Schutzes. Drohungen und Einschüchterung sind justiziabel, um eine Eskalation zur Gewalt zu verhindern. Die Beweisführung wird bürokratisiert: nahe Zeugen und fachkundige Verifikation bei medizinischen/sexuellen Vorwürfen. Ein bemessenes, vorhersehbares daṇḍa stärkt Rechtsbefolgung, die Verlässlichkeit von Bußgeldeinnahmen und die Bereitschaft für äußere Feldzüge.
Sutra 1
वाक्पारुष्यमुपवादः कुत्सनमभिभर्त्सनमिति ॥ कZ_०३.१८.०१ ॥
Verbale Beschimpfung besteht aus: Verleumdung (upavāda), verächtlicher Beleidigung (kutsana) und harscher Schmähung (abhibhartsana).
Sutra 2
शरीरप्रकृतिश्रुतवृत्तिजनपदानां शरीरोपवादे काणखञ्जादिभिः सत्ये त्रिपणो दण्डः मिथ्योपवादे षट्पणो दण्डः ॥ कZ_०३.१८.०२ ॥
Bei Verleumdung, die sich gegen den Körper, die Natur/Veranlagung, Bildung/Ruf, Lebensunterhalt/Verhalten oder Herkunft/Ortschaft einer Person richtet—unter Verwendung von Ausdrücken wie „einäugig“, „lahm“ u. Ä.—beträgt die Geldbuße 3 paṇa, wenn die Behauptung wahr ist; ist die Verleumdung falsch, beträgt die Geldbuße 6 paṇa.
Sutra 3
शोभनाक्षिमन्तः इति काणखञ्जादीनां स्तुतिनिन्दायां द्वादशपणो दण्डः ॥ कZ_०३.१८.०३ ॥
Wenn jemand Personen, die als einäugig, lahm und dergleichen beschrieben werden, lobt oder verspottet—etwa indem er sie «schönäugig» nennt—beträgt die Geldstrafe zwölf paṇas.
Sutra 4
कुष्ठोन्मादक्लैब्यादिभिः कुत्सायां च सत्यमिथ्यास्तुतिनिन्दासु द्वादशपणोत्तरा दण्डास्तुल्येषु ॥ कZ_०३.१८.०४ ॥
Wenn eine verächtliche Beleidigung Bezeichnungen wie «Aussätziger», «Wahnsinniger», «Impotenter» und dergleichen umfasst—und in Fällen wahrer/falscher Lob- oder Schmährede—gelten bei Personen gleichen Ranges Geldstrafen von zwölf paṇas aufwärts.
Sutra 5
विशिष्टेषु द्विगुणाः हीनेष्वर्धदण्डाः परस्त्रीषु द्विगुणाः प्रमादमदमोहादिभिरर्धदण्डाः ॥ कZ_०३.१८.०५ ॥
Gegen Personen höheren Ranges werden die Geldstrafen verdoppelt; gegen Niederrangige gilt eine halbe Geldstrafe. In Angelegenheiten, die die Ehefrau eines anderen Mannes betreffen, werden die Geldstrafen verdoppelt. Wenn es durch Fahrlässigkeit, Trunkenheit, Verblendung und dergleichen verursacht ist, gilt eine halbe Geldstrafe.
Sutra 6
कुष्ठोन्मादयोश्चिकित्सकाः संनिकृष्टा पुमांसश्च प्रमाणं क्लीबभावे स्त्रियो मूत्रफेनोऽप्सु विष्ठानिमज्जनं च ॥ कZ_०३.१८.०६ ॥
Bei (Behauptungen von) Aussatz und Wahnsinn gelten Ärzte und nahe Zeugen (sowie anwesende Männer) als Beweis. Bei (Behauptungen von) Impotenz gelten Frauen als Beweis; und (Prüfungen wie) Urinschaum auf Wasser und das Absinken von Kot im Wasser gelten ebenfalls als Beweis.
Sutra 7
प्रकृत्युपवादे ब्राह्मणक्षत्रियवैश्यशूद्रान्तावसायिनामपरेण पूर्वस्य त्रिपणोत्तरा दण्डाः पूर्वेणापरस्य द्विपणाधराः कुब्राह्मणादिभिश्च कुत्सायाम् ॥ कZ_०३.१८.०७ ॥
Bei Verleumdung aufgrund des sozialen Standes (prakṛti-upavāda) gilt: Wenn eine Person niedrigerer Ordnung eine Person höherer Ordnung (Brāhmaṇa, Kṣatriya, Vaiśya, Śūdra und Antāvasāyin) verleumdet, erhöht sich die Geldbuße je Stufe um drei Paṇas; wenn eine Person höherer Ordnung eine Person niedrigerer Ordnung verleumdet, verringert sich die Geldbuße je Stufe um zwei Paṇas. Ebenso gelten für verächtliche Beschimpfung gegen „falsche Brāhmaṇas“ und ähnliche Hochstapler abgestufte Strafen.
Sutra 8
तेन श्रुतोपवादो वाग्जीवनानां कारुकुशीलवानां वृत्त्युपवादः प्राज्जूणकगान्धारादीनां च जनपदोपवादा व्याख्याताः ॥ कZ_०३.१८.०८ ॥
Nach derselben Regel werden erklärt: Verleumdung aufgrund des „Gehörten“ (Gerücht/Hörensagen); Verleumdung derer, die vom Wort leben; Verleumdung von Handwerkern und Darstellern hinsichtlich ihres Lebensunterhalts; sowie Verleumdung von Regionen/Völkern wie den Prājjūṇakas, den Gāndhāras und anderen.
Sutra 9
यः परं एवं त्वां करिष्यामि इति करणेनाभिभर्त्सयेदकरणे यस्तस्य करणे दण्डस्ततोऽर्धदण्डं दद्यात् ॥ कZ_०३.१८.०९ ॥
Wer einen anderen einschüchtert, indem er sagt: „So werde ich dir tun“, es aber nicht ausführt, ist mit der Hälfte der Strafe zu belegen, die gegolten hätte, wenn die angedrohte Tat tatsächlich begangen worden wäre.
Sutra 10
अशक्तः कोपं मदं मोहं वापदिशेद्द्वादशपणं दण्डं दद्यात् ॥ कZ_०३.१८.१० ॥
Wenn eine unfähige/schwache Person Zorn, Trunkenheit oder Verblendung als Entschuldigung vorschiebt, hat sie eine Geldstrafe von zwölf Paṇas zu zahlen.
Sutra 11
जातवैराशयः शक्तश्चापकर्तुं यावज्जीविकावस्थं दद्यात् ॥ कZ_०३.१८.११ ॥
Wer jedoch eine gefestigte Feindschaft hegt und fähig ist, Schaden zuzufügen, ist unter eine Beschränkung zu stellen, die seinen Lebensunterhalt beeinträchtigt (d. h. eine fortdauernde lahmlegende Maßnahme), solange es erforderlich ist/solange seine Erwerbsmittel fortbestehen.
Sutra 12
आक्रोशाद्देवचैत्यानामुत्तमं दण्डमर्हति ॥ कZ_०३.१८.१२च्द् ॥
Für beleidigendes Geschrei gegen Gottheiten und heilige Denkmäler/Schreine (deva-caitya) verdient man die höchste Strafe.
Reduced feuds and factional escalation (jātavaira), higher trust in adjudication, protection of vulnerable/protected targets (parastrī; sacred sites), and preservation of occupational and regional reputations—thereby stabilizing janapada productivity and public order.
Graded fines: for bodily-defamation using terms like ‘one-eyed/cripple’—3 paṇas if true, 6 if false; praising/blaming such traits—12 paṇas; using ‘leper/madman/impotent’ and similar—12 paṇas and higher depending on parity/status; doubled for superiors and others’ women, halved for inferiors or when due to negligence/intoxication/delusion; threats incur half the penalty of the threatened act if the speaker cannot execute, but if capable and malicious may be punished up to loss of livelihood; insults against deva-caitya merit the highest (uttama) penalty.
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