Arthashastra Adhyaya 8
DharmasthiyaAdhyaya 828 Sutras

Adhyaya 8

Ein praktischer Kodex des städtischen Nachbarschaftsrechts: Er standardisiert Baumerkmale und monetarisiert Belästigungsverstöße durch feste Geldbußen, um Gassen, Entwässerung und den täglichen Handel streitarm und staatlich gut steuerbar zu halten. Private Bautätigkeit wird vor allem reguliert, um Externalitäten zu verhindern, nicht um die Stadt zu verschönern. Königsstraßen und Hauptgassen werden als strategische Arterien geschützt; ihre Behinderung wird zu einer strafbaren Kategorie. Fenster, Türen, Mauern, Treppen, Abflüsse und Auslässe gelten als vorhersehbare Risikopunkte für Schäden. Fixe Bußgelder verwandeln unübersichtliche Nachbarschaftsstreitigkeiten in administrierbare, wiederholbare Vollzugsmaßnahmen. Hygiene und Wasserkontrolle reduzieren Kaskadenschäden und Störungen der öffentlichen Gesundheit und senken so die Prozesslast. Daṇḍa fungiert als skalierbare Compliance-Technologie, die Autorität durch routinemäßige Ordnung stärkt.

Recitation with translationArthashastra 3.8

Sutras

Sutra 1

सामन्तप्रत्यया वास्तुविवादाः ॥

Streitigkeiten über Grundbesitz/Grundstücke (vāstu) sind auf der Grundlage der Bekundungen der angrenzenden Nachbarn (sāmantas) zu entscheiden.

Sutra 2

गृहं क्षेत्रमारामः सेतुबन्धस्तटाकमाधारो वा वास्तुः ॥

„Vāstu“ (Eigentum/Grundstück) umfasst: ein Haus, ein Feld, einen Garten/Obstgarten, einen Damm/eine Staustufe, einen Teich/ein Becken oder eine Wasserquelle/Wasserversorgungseinrichtung.

Sutra 3

कर्णकीलायससम्बन्धोऽनुगृहं सेतुः ॥

Ein „setu“ (Wasserbauwerk/Damm) umfasst seine verbundenen Zubehörteile—wie Erdvorbauten/Widerlager (karṇa), Pflöcke/Keile (kīla) und Eisenbeschläge—zusammen mit der Hilfskonstruktion (anugṛha).

Sutra 4

यथासेतुभोगं वेश्म कारयेत् ॥

Ein Haus ist entsprechend den vorgeschriebenen Dienstbarkeiten/Nutzungsrechten (easements) in Bezug auf Dämme, Kanäle und öffentliche Bauwerke (setu) zu errichten.

Sutra 5

अभूतं वा परकुड्यादपक्रम्य द्वावरत्नी त्रिपदीं वा देशबन्धं कारयेत् ॥

Wenn ein Schutzstreifen noch nicht besteht, soll man eine Grundstücksgrenze (Puffer/Abstand) schaffen, indem man von der Nachbarwand zurücktritt—entweder zwei Aratni oder drei Pada.

Sutra 6

अवस्करं भ्रममुदपानं वा न गृहोचितादन्यत्र अन्यत्र सूतिकाकूपादानिर्दशाहादिति ॥

Eine Abfallgrube, ein Unratgraben/Abort (cess) oder ein Brunnen darf nicht anderswo als an der dafür vorgesehenen Stelle des Haushalts angelegt werden—außer dem Wochenbett‑Brunnen/der Wochenbett‑Grube, die nur bis zu zehn Tagen (nach der Geburt) erlaubt ist.

Sutra 7

तस्यातिक्रमे पूर्वः साहसदण्डः ॥

Bei Verstoß gegen diese Regel hat der Täter die sāhasa‑Geldbuße ersten (niedrigsten) Grades zu zahlen.

Sutra 8

तेनेन्धनावघातनकृतं कल्याणकृत्येष्वाचामोदकमार्गाश्च व्याख्याताः ॥

Nach demselben Grundsatz sind auch die Regeln zu verstehen für Belästigungen durch Holz-/Brennholzhacken sowie für Arbeiten des öffentlichen Nutzens—wie Auslässe für Waschwasser und Wasserläufe (Entwässerungswege).

Sutra 9

त्रिपदीप्रतिक्रान्तमध्यर्धमरत्निं वा गाढप्रसृतमुदकमार्गं प्रस्रवणप्रपातं वा कारयेत् ॥

Man soll einen Wasserlauf/Abfluss anlegen, der um drei Pada zurückgesetzt ist; oder andernfalls mit einer Tiefe von eineinhalb Aratni und mit festem/kontrolliertem Durchfluss; oder man soll eine Sickerstelle/einen Auslass oder einen Überlauf/Absturz (zur Ableitung) vorsehen.

Sutra 10

तस्यातिक्रमे चतुष्पञ्चाशत्पणो दण्डः ॥

Bei Verstoß gegen diese Vorschrift beträgt die Geldbuße vierundfünfzig Paṇas.

Sutra 11

एकपदीप्रतिक्रान्तमरत्निं वा चक्रिचतुष्पदस्थानमग्निष्ठमुदञ्जरस्थानं रोचनीं कुट्टनीं वा कारयेत् ॥

Man soll — um einen Pada versetzt oder innerhalb eines Aratni — Plätze vorsehen, etwa: einen Wagen-/Radständer, einen Platz für Vierfüßer, eine Feuerstelle/Herd, einen Platz für Wasserkrüge sowie Beleuchtungs-/Arbeitsvorrichtungen (rocanī, kuṭṭanī).

Sutra 12

तस्यातिक्रमे चतुर्विंशतिपणो दण्डः ॥

Bei Verstoß gegen diese Regel beträgt die Geldbuße vierundzwanzig Paṇas.

Sutra 13

सर्ववास्तुकयोः प्राक्षिप्तकयोर्वा शालयोः किष्कुरन्तरिका त्रिपदी वा ॥

Zwischen Scheunen/Getreidespeichern/Lagern — sei es an allen Seiten eines Bauplatzes oder in eingefügten/angrenzenden Bauten — beträgt der vorgeschriebene Abstand ein Kiṣku oder drei Padas.

Sutra 14

तयोश्चतुरङ्गुलं नीप्रान्तरम् (नीव्रान्तरम्) समारूढकं वा ॥

Zwischen den beiden (angrenzenden Häusern/Mauern) soll ein Abstand von vier Aṅgulas gelassen werden, oder andernfalls eine gestufte/erhöhte Fuge (samārūḍhaka) angelegt werden.

Sutra 15

किष्कुमात्रमाणिद्वारमन्तरिकायां खण्डफुल्लार्थमसम्पातं कारयेत् ॥

Im Zwischenraum (antarikā) kann man eine kleine Tür/Öffnung im Maß von einem kiṣku anbringen, doch darf sie kein direktes Eindringen oder unmittelbares Anstoßen ermöglichen; sie dient nur einem begrenzten praktischen Zweck (z. B. Zugang für Reparatur/Wartung).

Sutra 16

प्रकाशार्थमल्पमूर्ध्वं वातायनं कारयेत् ॥

Für Licht soll man ein kleines, hoch angebrachtes Fenster anbringen.

Sutra 17

तदवसिते वेश्मनिच्छादयेत् ॥

Wenn dies (Bau/Anordnung der Öffnungen) abgeschlossen ist, soll das Haus ordnungsgemäß abgedeckt/verschlossen werden (d. h. fertiggestellt und gesichert).

Sutra 18

सम्भूय वा गृहस्वामिनो यथेष्टं कारयेयुः अनिष्टं वारयेयुः ॥

Alternativ können die Hausbesitzer gemeinsam handeln: Sie können ausführen, was sie einvernehmlich billigen, und verhindern, was anstößig ist.

Sutra 19

वानलट्याश्चोर्ध्वमावार्यभागं कटप्रच्छन्नमवमर्शभित्तिं वा कारयेद्वर्षाबाधभयात् ॥

Oberhalb der Grenzlinie/-kante soll ein geschützter Abschnitt errichtet werden — entweder mit Mattengeflecht abgeschirmt oder als schützende Wandfläche — aus Furcht vor regenschadenbedingten Beeinträchtigungen und Belästigungen.

Sutra 20

तस्यातिक्रमे पूर्वः साहसदण्डः प्रतिलोमद्वारवातायनबाधायां च अन्यत्र राजमार्गरथ्याभ्यः ॥

Bei Verstoß gegen diese Vorschrift gilt die sāhasa‑Geldbuße ersten Grades; ebenso bei ungehöriger/entgegengesetzter Behinderung von Türen oder Fenstern — außer in Fällen, die die Königsstraße und öffentliche Straßen betreffen.

Sutra 21

खातसोपानप्रणालीनिश्रेण्यवस्करभागैर्बहिर्बाधायां भोगनिग्रहे च ॥

Dasselbe gilt (Sanktionierung) bei äußerer Behinderung durch Gruben, Stufen, Abflüsse/Rinnen, Leitern oder vorspringende Teile sowie dann, wenn solche Einrichtungen die rechtmäßige Nutzung und den Genuss eines anderen einschränken.

Sutra 22

परकुड्यमुदकेनोपघ्नतो द्वादशपणो दण्डः मूत्रपुरीषोपघाते द्विगुणः ॥

Wer die Mauer/das Haus eines anderen durch Wasser beschädigt, wird mit zwölf paṇas bestraft; bei Schaden durch Urin oder Kot ist die Strafe doppelt.

Sutra 23

प्रणालीमोक्षो वर्षति अन्यथा द्वादशपणो दण्डः ॥

Das Ablassen über einen Abfluss-/Wasserspeier ist bei Regen erlaubt; andernfalls beträgt die Geldbuße zwölf paṇas.

Sutra 24

प्रतिषिद्धस्य च वसतः निरस्यतश्चावक्रयिणमन्यत्र पारुष्यस्तेयसाहससंग्रहणमिथ्याभोगेभ्यः ॥

Wenn ein Mieter in verbotener Weise wohnt oder wenn er ausgewiesen wird, kann der Vermieter ihn entfernen (räumen lassen) — außer wenn es um Körperverletzung, Diebstahl, gewaltsames Unrecht, unrechtmäßige Inbesitznahme/Zurückbehaltung oder betrügerische Nutzung/Ansprüche geht; diese sind nach den jeweiligen Delikten zu behandeln.

Sutra 25

स्वयं अभिप्रस्थितो वर्षावक्रयशेषं दद्यात् ॥

Wenn der Mieter aus eigenem Entschluss weggeht, hat er den verbleibenden Rest der Jahresmiete zu zahlen.

Sutra 26

सामान्ये वेश्मनि साहाय्यमप्रयच्छतः सामान्यमुपरुन्धतो भोगं च गृहे द्वादशपणो दण्डः ॥

In einer gemeinsamen Wohnung wird derjenige, der die gebührende Hilfe nicht leistet oder den gemeinsamen Zugang/Gebrauch behindert und sich die Nutzung im Haus aneignet, mit zwölf Paṇas bestraft.

Sutra 27

विनाशयतस्तद्द्विगुणः ॥

Wer (die gemeinsame Einrichtung/den gemeinsamen Nutzen) zerstört, wird mit dem Doppelten davon bestraft.

Sutra 28

विवृतानां च सर्वेषां सामान्यो भोग इष्यते ॥

…und für alle derart offenen/zugänglichen Einrichtungen ist die gemeinsame Nutzung (geteilte Verwendung) vorgeschrieben.

Frequently Asked Questions

Reduced neighbour-conflict, controlled rainwater/waste nuisance, safer and more durable housing stock, unobstructed lanes (especially near royal roads), and reliable shared-use arrangements—supporting public health, commerce, and predictable urban administration.

A ‘pūrvaḥ sāhasa-daṇḍaḥ’ for violating the specified construction constraints and for obstructive doors/windows (except on royal roads/main lanes); 12 paṇas for external obstruction via stairs/drains/ladders/refuse parts and for water damage to another’s wall; double (24 paṇas) for urine/feces damage; 12 paṇas for improper drain release when it is raining; 12 paṇas for refusing help/obstructing common enjoyment in a common house, doubled if one destroys common facilities; additional eviction/tenant-liability rules for prohibited residence and rent/remaining-term settlement are stated.

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