
Kapitel 3.20 macht das Glücksspiel zu einem staatlich überwachten Monopol: Bestraft werden Betrug und Fahrlässigkeit, nicht die Teilnahme, damit der König Ordnung, Informationen und Einnahmen gewinnt. Glücksspiel gilt als Verwaltungsrisiko, das sichtbar und steuerbar zu machen ist, nicht als Sünde, die man wegpredigen müsse. Die Ekamukha-Zentralisierung unter einem Dyūtādhyakṣa erhöht die Überwachung und verringert verstreute Unordnung. Daṇḍa richtet sich gegen Täuschung (Betrug, Manipulation von Geräten, Kollusion) und Gewalt; Beamte haften bei Pflichtverletzung. Übermäßig harte Strafen für Verlierer werden abgelehnt, weil sie die Teilnahme schrumpfen lassen und das Spiel in den Untergrund drängen. Kośa ist ausdrücklich: Staatsanteil an Gewinnen plus Gebühren für Instrumente/Dienstleistungen monetarisieren ein reguliertes Laster. Beobachtete Geldflüsse und Verbindungen helfen, gūḍhājīvin und andere verborgene Wirtschaftsakteure zu identifizieren. Prakīrṇaka-Geldbußen übertragen dieselbe Logik urbaner Ordnung auf Bagatelldelikte und integrieren Polizei, Gerichte und Einnahmen.
Sutra 1
द्यूताध्यक्षो द्यूतमेकमुखं कारयेत् ॥
Der Glücksspielaufseher soll das Glücksspiel über nur einen einzigen autorisierten Kanal (ein einziges Haus/Büro) durchführen lassen.
Sutra 2
अन्यत्र दीव्यतो द्वादशपणो दण्डो गूढाजीविज्ञापनार्थम् ॥
Für Glücksspiel anderswo (außerhalb des autorisierten Ortes) beträgt die Geldbuße zwölf Paṇas — um heimliche Erwerbsquellen zu erkennen und aufzudecken.
Sutra 3
द्यूताभियोगे जेतुः पूर्वः साहसदण्डः पराजितस्य मध्यमः ॥
Bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Glücksspiel haftet der Gewinner für die erste Sāhasa-Geldbuße, der Verlierer für die mittlere Sāhasa-Geldbuße.
Sutra 4
बालिशजातीयो ह्येष जेतुकामः पराजयं न क्षमते इत्याचार्याः ॥
Die Lehrer sagen: „Ein solcher Mensch ist von kindlicher Veranlagung—siegesgierig und unfähig, eine Niederlage zu ertragen.“
Sutra 5
नेत्य् कौटिल्यः ॥
Kauṭilya sagt: „Nein (das ist nicht die richtige Auffassung).“
Sutra 6
पराजितश्चेद्द्विगुणदण्डः क्रियेत न कश्चन राजानमभिसरिष्यति ॥
Wenn der Unterlegene zu einer doppelten Strafe herangezogen wird, wird niemand den König (mit solchen Streitigkeiten) aufsuchen.
Sutra 7
प्रायशो हि कितवाः कूटदेविनः ॥
Denn Spieler sind zumeist betrügerische Spieler (Schwindler).
Sutra 8
तेषामध्यक्षाः शुद्धाः काकणीरक्षांश्च स्थापयेयुः ॥
Über sie sollen Aufseher von erwiesener Integrität eingesetzt werden, und auch für die kleinsten Einsätze (kākaṇī) sollen Wächter aufgestellt werden.
Sutra 9
काकण्यक्षाणामन्योपधाने द्वादशपणो दण्डः कूटकर्मणि पूर्वः साहसदण्डो जितप्रत्यादानमुपधौ स्तेयदण्डश्च ॥
Für das Ersetzen eines anderen Einsatzes anstelle der hinterlegten kākaṇī-Einsätze beträgt die Geldbuße zwölf paṇas. Für betrügerische Handlungen gilt die zuvor vorgeschriebene sāhasa-Strafe (für gewaltsames/übergriffiges Unrecht); und für das Zurückfordern dessen, was durch Manipulation gewonnen wurde, gilt zusätzlich die Strafe für Diebstahl.
Sutra 10
जितद्रव्यादध्यक्षः पञ्चकं शतमाददीत काकण्यक्षारालाशलाकावक्रयमुदकभूमिकर्मक्रयं च ॥
Von den Gewinnen soll der Aufseher fünf von hundert (5 %) nehmen. Außerdem soll er die festgesetzten Abgaben für Verkauf/Gebühr erheben für: kākaṇī-Einsätze, Spielwürfel (akṣa), Spielbrett/-platz (arālā), Zählstäbchen (śalākā) sowie für die Anmietung von Wasser, Land/Raum und Arbeitskraft.
Sutra 11
द्रव्याणामाधानं विक्रयं च कुर्यात् ॥
Er (der Aufseher) soll die Hinterlegung/Verwahrung von Wertgegenständen sowie deren Verkauf besorgen.
Sutra 12
अक्षभूमिहस्तदोषाणां चाप्रतिषेधने द्विगुणो दण्डः ॥
Wer Mängel/Betrug in Bezug auf Würfel, Spielbrett/-platz oder die Hand des Spielers nicht verhindert, wird doppelt bestraft.
Sutra 13
तेन समाह्वयो व्याख्यातः अन्यत्र विद्याशिल्पसमाह्वयात् । इति ॥
Damit ist „samāhvaya“ (ein Wettstreit mit Einsatz) erklärt—ausgenommen Wettkämpfe in Gelehrsamkeit und Handwerk/Fertigkeit. Ende.
Sutra 14
प्रकीर्णकं तु याचितकावक्रीतकाहितकनिक्षेपकाणां यथादेशकालमदाने यामच्छायासमुपवेशसंस्थितीनां वा देशकालातिपातने गुल्मतरदेयं ब्राह्मणं साधयतः प्रतिवेशानुवेशयोरुपरि निमन्त्रणे च द्वादशपणो दण्डः ॥
Zu den sonstigen Vergehen: wer Gegenstände, die er erbeten/geliehen, gemietet, zur sicheren Verwahrung hinterlegt oder anvertraut erhalten hat, nicht am vorgeschriebenen Ort und zur vorgeschriebenen Zeit zurückgibt; oder wer über den vereinbarten Ort/die vereinbarte Zeit hinaus bleibt (selbst nur für eine Wache, Schattenrast, zum Sitzen oder zum Logieren); ferner wer einen Brāhmaṇa wegen eines Militärpostens (gulma) oder wegen Zwangstransports zu Diensten nötigt; und wer Gäste einlädt, dabei aber den unmittelbaren und den nächstfolgenden Nachbarn übergeht — wird mit 12 paṇas bestraft.
Sutra 15
संदिष्टमर्थमप्रयच्छतो भ्रातृभार्यां हस्तेन लङ्घयतो रूपाजीवामन्योपरुद्धां गच्छतः परवक्तव्यं पण्यं क्रीणानस्य समुद्रं गृहमुद्भिन्दतः सामन्तचत्वारिंशत्कुल्याबाधामाचरतश्चाष्टचत्वारिंशत्पणो दण्डः ॥
Für die Nichtauslieferung dessen, was ausdrücklich in Auftrag gegeben/angeordnet wurde; für unangemessene körperliche Berührung der Ehefrau des eigenen Bruders mit der Hand; für den Besuch einer Kurtisane/Schauspielerin, die unter der Kontrolle eines anderen steht; für den Kauf von Waren, deren Handel/Veräußerung dem Verkäufer verboten ist; für das gewaltsame Eindringen in ein Haus; sowie für das Blockieren oder Beschädigen des Wasserlaufs/Bewässerungskanals eines Nachbarn—beträgt die Geldbuße 48 paṇas.
Sutra 16
कुलनीवीग्राहकस्यापव्ययने विधवां छन्दवासिनीं प्रसह्याधिचरतः चण्डालस्यार्यां स्पृशतः प्रत्यासन्नमापद्यनभिधावतो निष्कारणमभिधावनं कुर्वतः शाक्याजीवकादीन्वृषलप्रव्रजितान्देवपितृकार्येषु भोजयतः शत्यो दण्डः ॥
Für die Veruntreuung von Vermögen, das als Familienausstattung/Unterhaltsfonds gehalten wird; für die gewaltsame Verletzung einer Witwe oder einer Frau, die nach eigener Wahl lebt; dafür, dass ein Caṇḍāla eine ārya-Frau berührt; dafür, bei nahender Gefahr keinen Alarm zu schlagen; dafür, ohne Grund Alarm zu schlagen; und dafür, Śākya, Ājīvika und ähnliche niedriggestellte Entsagende bei Riten für Götter oder Ahnen zu bewirten—beträgt die Geldbuße 100 paṇas.
Sutra 17
शपथवाक्यानुयोगमनिषृष्टं कुर्वतः युक्तकर्म चायुक्तस्य क्षुद्रपशुवृषाणां पुंस्त्वोपघातिनः दास्या गर्भमौषधेन पातयतश्च पूर्वः साहसदण्डः ॥
Für die Durchführung einer Eidesvernehmung ohne Ermächtigung; für die Übertragung einer geeigneten Aufgabe an eine ungeeignete Person (unrechtmäßige Ernennung/Beauftragung); für die Schädigung der Manneskraft (Kastration) von Kleinvieh/Stieren; und für die durch Arznei bewirkte Abtreibung bei einer Sklavin—gilt die sāhasa-Geldbuße der „ersten“ (niedrigsten) Stufe.
Sutra 18
पितापुत्रयोर्दम्पत्योर्भ्रातृभगिन्योर्मातुलभगिनेययोः शिष्याचार्ययोर्वा परस्परमपतितं त्यजतः सार्थाभिप्रयातं ग्राममध्ये वा त्यजतः पूर्वः साहसदण्डः कान्तारे मध्यमः तन्निमित्तं भ्रेषयत उत्तमः सहप्रस्थायिष्वन्येष्वर्धदण्डाः ॥
Wenn Vater und Sohn, Ehegatten, Bruder und Schwester, Onkel mütterlicherseits und Sohn der Schwester, oder Schüler und Lehrer einander ohne Rechtfertigung verlassen; oder wenn jemand ein Mitglied einer Karawane bzw. eine mit der Karawane aufgebrochene Person verlässt, oder jemanden innerhalb eines Dorfes zurücklässt—gilt die sāhasa-Geldbuße der niedrigsten Stufe; in Wald-/Wildnisgebiet die mittlere Stufe; führt das Verlassen zum Tod, die höchste Stufe. Für andere Mitreisende beträgt die Strafe die Hälfte.
Sutra 19
पुरुषमबन्धनीयं बध्नतो बन्धयतो बन्धं वा मोक्षयतो बालमप्राप्तव्यवहारं बध्नतो बन्धयतो वा सहस्रं दण्डः ॥
Für die Inhaftierung einer Person, die rechtlich nicht haftfähig zur Inhaftierung ist; für das Veranlassen einer solchen Inhaftierung; für die Freilassung eines Inhaftierten aus dem Gewahrsam; und für die Inhaftierung (oder Veranlassung der Inhaftierung) eines Minderjährigen, der nicht geschäftsfähig ist—beträgt die Geldbuße 1.000 paṇas.
Sutra 20
पुरुषापराधविशेषेण दण्डविशेषः कार्यः ॥
Strafen sind je nach der betreffenden Person und dem jeweiligen Vergehen unterschiedlich festzusetzen.
Sutra 21
तीर्थकरस्तपस्वी व्याधितः क्षुत्पिपासाध्वक्लान्तस्तिरोजनपदो दण्डखेदी निष्किंचनश्चानुग्राह्याः ॥
Pilger, Asketen, Kranke, durch Hunger, Durst oder Reise Erschöpfte, Fremde aus anderen Gegenden, durch Strafen Bedrängte und Mittellose sind mit Wohlwollen und Unterstützung zu behandeln.
Sutra 22
देवब्राह्मणतपस्विस्त्रीबालवृद्धव्याधितानामनाथानामनभिसरतां धर्मस्थाः कार्याणि कुर्युः न च देशकालभोगच्छलेनातिहरेयुः ॥
Für Personen, die mit Tempeln/Gottheiten verbunden sind, für Brahmanen, Asketen, Frauen, Kinder, Alte, Kranke und Schutzlose, die nicht selbst erscheinen können, sollen die Dharmasthas ihre Rechtsangelegenheiten (proaktiv) erledigen; und sie dürfen sie nicht unter Vorwänden von Ort, Zeit oder Genuss/Gebühren ausbeuten.
Sutra 23
पूज्या विद्याबुद्धिपौरुषाभिजनकर्मातिशयतश्च पुरुषाः ॥
Personen sind ehrenwürdig durch hervorragende Gelehrsamkeit, Klugheit, Tapferkeit/Initiative, Abstammung und herausragenden Dienst (Werk/Leistung).
Sutra 24
समाः सर्वेषु भावेषु विश्वास्या लोकसम्प्रियाः ॥
(Sie sollen) in allen Angelegenheiten unparteiisch sein, vertrauenswürdig und in der Öffentlichkeit hoch angesehen.
Public order and market trust improve because gambling is confined to a supervised venue; cheating and violent escalation are deterred; concealed criminal livelihoods are exposed; and the treasury gains steady, non-disruptive revenue without driving subjects into clandestine play.
Unauthorized gambling elsewhere: 12 paṇa fine. In gambling disputes: winner pays the first sāhasadaṇḍa; loser pays the middle sāhasadaṇḍa (Kauṭilya rejects doubling the loser’s penalty). Tampering with stakes/coins (kākaṇyakṣa) by substitution: 12 paṇa; cheating: first sāhasadaṇḍa; if winnings are withheld via fraud: theft-penalty plus restitution. Official/house failure to prevent defects in dice-board-space-hand (akṣa-bhūmi-hasta-doṣa): double fine. Additional prakīrṇaka offences carry scheduled fines such as 12 paṇa and 48 paṇa for specified breaches.
Answers come straight from the texts, with the shlokas they draw on. Ask in your own words.
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