
Kapitel 145 bietet eine knapp gefasste, theologisch‑rituelle Unterweisung, die Vighneśa (Gaṇeśa) im Prabhāsa‑kṣetra in den Mittelpunkt stellt. Īśvara benennt eine örtliche Kultgestalt namens Gajakumbhodara, mit elefantenhaften Merkmalen beschrieben und gepriesen als Beseitiger von Hindernissen und Vernichter von Fehlverhalten. Darauf folgt eine konkrete Vorschrift: Der Pilger soll am vierten Mondtag (caturthī) im zugehörigen Kuṇḍa baden, mit disziplinierter Gesinnung (prayatātmā), und die Gottheit in bhakti, hingebungsvoller Verehrung, anbeten. Die Lehre betont den ethisch‑beziehungsbezogenen Zusammenhang: rechte Hingabe und rituell richtige Zeit erfreuen die Gottheit (tuṣyati), was die Auflösung von Hemmnissen und das Reifen glückverheißender Früchte impliziert. Der abschließende Kolophon ordnet die Passage in die Gesamtsammlung des Skanda‑Purāṇa ein und nennt den Titel als Darstellung der „Gajakumbhodara‑māhātmya“.
Verse 1
ईश्वर उवाच । तत्रैव संस्थितं पश्येद्विघ्नेशं पापनाशनम् । गजकुंभोदरं नाम सर्वसिद्धिप्रदायकम्
Īśvara sprach: „Eben dort soll man Vighneśa schauen, den Vernichter der Sünden—bekannt als Gajakuṃbhodara—der alle Vollkommenheiten verleiht.“
Verse 2
तत्र कुंडे नरः स्नात्वा चतुर्थ्यां प्रयतात्मवान् । पूजयेद्यस्तु तं भक्त्या विघ्नेशस्तस्य तुष्यति
Nachdem man in jenem Teich gebadet hat, soll ein Selbstbeherrschter am vierten Mondtag (Caturthī) Ihn in Hingabe verehren; Vighneśa wird an diesem Verehrer Gefallen finden.
Verse 145
इति श्रीस्कांदे महापुराण एकाशीतिसाहस्र्यां संहितायां सप्तमे प्रभासखण्डे प्रथमे प्रभासक्षेत्रमाहात्म्ये गजकुंभोदरमाहात्म्यवर्णनंनाम पञ्चचत्वा रिंशदुत्तरशततमोऽध्यायः
So endet im heiligen Skanda-Mahāpurāṇa—innerhalb der Saṃhitā von einundachtzigtausend Versen—im siebten Teil, dem Prabhāsa-Khaṇḍa, im ersten Abschnitt, der Māhātmya des heiligen Gebietes Prabhāsa, das hundertfünfundvierzigste Kapitel mit dem Titel „Beschreibung der Größe Gajakuṃbhodaras“.