
Das Kapitel beginnt damit, dass die Weisen um nähere Auskunft über Ursprung und heilige Wirkkraft des Flusses Suvarṇamukharī sowie des zugehörigen tīrtha‑Gefüges bitten. Sūta bringt nach einleitenden Verehrungen einen Bericht, der Bharadvāja zugeschrieben wird, und führt in eine episch verknüpfte Erzählung über: die Ansiedlung der Pāṇḍavas in Indraprastha und die häusliche Gelübdeordnung in Bezug auf Draupadī. Als Gelübdebedingung gilt: Trifft ein Bruder Draupadī im Haus eines anderen, hat er eine einjährige Pilgerfahrt zu unternehmen. Darauf folgt ein städtisches Ereignis: Arjuna holt für einen brāhmaṇa eine gestohlene Kuh zurück, muss dafür jedoch das Waffenhaus betreten, in dem sich Draupadī und Yudhiṣṭhira befinden—und löst so die Folge des Gelübdes aus. Es schließt sich eine dharma‑Erörterung an: Yudhiṣṭhira hält die Tat ethisch für vertretbar, da sie dem Schutz eines brāhmaṇa und seines Eigentums dient; Arjuna besteht darauf, die Unversehrtheit des Gelübdes zu wahren, um nicht Ehre und sittliche Standfestigkeit zu untergraben. Mit königlicher Zustimmung bricht Arjuna mit Gefolge und Mitteln auf, besucht große tīrthas wie Gaṅgā, Prayāga, Kāśī, den südlichen Ozean, Purī/Puruṣottama, Siṃhācala, Godāvarī und weitere Flüsse und gelangt schließlich nach Śrīparvata und Veṅkaṭācala. Auf dem Gipfel verehrt er Hari und erblickt die Suvarṇamukharī, die als von dem „aus dem Krug geborenen“ Weisen Agastya herbeigebracht beschrieben wird, wodurch die Heiligkeit des Flusses an die Autorität asketischer Kraft gebunden wird.
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