
Kapitel 23 bringt Śrī Nārāyaṇas (Śrī Nārāyaṇa) verbindliche Lehrrede über den dritten und vierten Āśrama: vānaprastha (Waldbewohner) und saṃnyāsa/yati (Entsagender). Zu Beginn wird der vānaprastha als dritte Lebensstufe verortet und es werden Eintrittsbedingungen genannt, einschließlich der Rolle der Ehefrau: Ist sie geistlich geeignet, kann sie mitgehen; andernfalls sind Versorgung und Schutz für sie zu ordnen. Darauf folgen die Waldaskesen und Regeln des Lebensunterhalts: Furchtlosigkeit bei wacher Achtsamkeit, einfache Unterkunft, jahreszeitliche Disziplinen (Hitze-Buße, Kälteexposition im Winter und Praktiken der Regenzeit), Kleidung aus Rinde/Fellen/Blättern sowie das Leben von Waldfrüchten und ṛṣi-Körnern. Es werden Vorschriften zum Kochen, zur Zeit des Nahrungssammelns und zum Meiden kultivierter Speisen außer im Notfall gegeben. Ebenso wird die Pflege der asketischen Geräte (daṇḍa, kamaṇḍalu und agnihotra-Utensilien), minimale Körperpflege, Schlafen auf dem Boden und die Anpassung der Strenge an Ort, Zeit und Körperkraft geboten. Die Waldbewohner werden in vier Typen eingeteilt (phenapa, audumbara, vālakhīlya, vaikhanasa) und mögliche Zeitspannen bis zur Annahme des saṃnyāsa werden genannt, mit der Erlaubnis zur sofortigen Entsagung bei starkem Weltüberdruss. Es folgt der Kodex des yati: minimale Kleidung, geregelter Almosengang, keine Geschmacksabhängigkeit, Reinheitsdisziplinen, tägliche Viṣṇu-pūjā, Mantra-japa des dvādaśākṣara und/oder aṣṭākṣara, Verwerfung falscher Rede und des Erzählens als Broterwerb, Studium solider Śāstra über Bindung und Befreiung, Nicht-Anhäufung (auch Klöster nicht als Besitz) sowie das Aufgeben von Ego und Besitzdenken. Strenge Warnungen gelten dem Umgang mit Frauen, Reichtum, Schmuck, Düften und sinnlichen Versuchungen; sechs Fehler—kāma, lobha, rasa-āsvāda, sneha, māna, krodha—werden als saṃsāra-erzeugend genannt und sind zu verlassen. Abschließend fasst das Kapitel die Früchte nach Āśrama/Varṇa zusammen und bekräftigt: Wer diese Disziplinen in Hingabe an Śrī Viṣṇu übt, gelangt beim Tod nach Viṣṇuloka.
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