Adhyaya 21
Vishnu KhandaVasudeva MahatmyaAdhyaya 21

Adhyaya 21

Dieses Kapitel bringt eine normsetzende Unterweisung Śrī Nārāyaṇas: Es ordnet die vier Āśrama (brahmacārin, gṛhastha, vānaprastha, yati) und richtet den Blick dann auf den brahmacārin als dvija, der durch die saṃskāra veredelt ist. Dargelegt werden Lern- und Wohnregeln—Veda-Studium im Haus des Guru—sowie Tugenden wie śauca (Reinheit), Selbstbeherrschung, Wahrhaftigkeit und Demut. Aufgezählt werden die täglichen rituellen Pflichten: morgendliches und abendliches homa, geregelter Almosengang, tri-kāla-sandhyā und tägliche Verehrung Viṣṇus. Betont werden Gehorsam gegenüber dem Guru, Maßhalten beim Essen und Verhaltensbeschränkungen zur Stützung von Enthaltsamkeit und Reinheit: Schweigen beim Baden, Essen, homa und japa; Begrenzung von Pflege und Zurschaustellung; Meidung von Rauschmitteln und Fleisch. Ein umfangreicher Abschnitt setzt strenge Grenzen gegenüber erotisierter Aufmerksamkeit: Frauen nicht begehrlich ansehen, berühren, ansprechen oder in Gedanken nachhängen, dabei jedoch der Frau des Guru mit Respekt begegnen. Abschließend werden Lebensübergänge nach dem Studium (Entsagung oder Fortsetzung disziplinierten Schülerlebens) genannt, ein Hinweis zur Unzulässigkeit mancher „lebenslanger Schüler“-Gelübde im Kali-Yuga gegeben und vier Arten von brahmacarya (prājāpatya, sāvitra, brāhma, naiṣṭhika) aufgeführt, die je nach Fähigkeit zu wählen sind.

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