
Dieses Adhyāya bietet eine knappe theologische Unterweisung, die Mārkaṇḍeya zugeschrieben wird, und weist den Suchenden (angesprochen als „Hüter/Führer des Landes“) zum unvergleichlichen Śivātīrtha. Die Rede ist als verbindlicher Pilgerweg und als abgestufte Folge religiöser Handlungen gestaltet. Erstens heißt es, schon das bloße Darśana der Gottheit am Śivātīrtha tilge alle sittlichen Verunreinigungen (sarva-kilbiṣa). Zweitens wird ein disziplinbetontes Ritualprofil genannt: Bad im tīrtha unter Bezwingung des Zorns und Beherrschung der Sinne, danach Verehrung Mahādevas; der Verdienst gilt als dem Agniṣṭoma-Opfer gleich. Drittens wird die Übung durch Hingabe verbunden mit Fasten (upavāsa) und Śiva-Verehrung gesteigert und verheißt einen unwiderruflichen geistlichen Weg, der in Rudraloka mündet. So vereint das Kapitel Ethik, Ritual und phalaśruti (verheißenen Lohn) zu einer kompakten Pilgeranweisung.
Verse 1
मार्कण्डेय उवाच । ततो गच्छेद्धरापाल शीवतीर्थमनुत्तमम् । दर्शनाद्यस्य देवस्य मुच्यते सर्वकिल्बिषैः
Mārkaṇḍeya sprach: Dann, o Beschützer der Erde, soll man zum unvergleichlichen Śiva-Tīrtha gehen. Schon durch den bloßen Anblick der Gottheit dort wird man von allen Sünden befreit.
Verse 2
शिवतीर्थे तु यः स्नात्वा जितक्रोधो जितेन्द्रियः । पूजयेत महादेवं सोऽग्निष्टोमफलं लभेत्
Wer jedoch im Śiva-tīrtha badet, den Zorn bezwungen und die Sinne gemeistert, und Mahādeva verehrt, erlangt die Frucht des Agniṣṭoma-Opfers.
Verse 3
तत्र तीर्थे तु यो भक्त्या सोपवासोऽर्चयेच्छिवम् । अनिवर्तिका गतिस्तस्य रुद्रलोकादसंशयम्
Und wer an jener Tīrtha in Hingabe und im Fasten Śiva verehrt, dessen weiterer Weg wird unwiderruflich; ohne Zweifel erreicht er Rudras Welt.
Verse 145
। अध्याय
Ende des Kapitels (Adhyāya).